AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Uri Schweißtechnik GmbH

1. Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Angebote, Lieferungen, Zahlungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns, Uri Schweißtechnik GmbH, Am Wiesenbusch 28, 45966 Gladbeck, Geschäftsführer: Michael Feist, Registergericht AG Gelsenkirchen - HRB 4190, und unseren Geschäftspartnern (Kunden) rechtsverbindlich. Diese AGB gelten nicht für Verbrauchergeschäfte. 1.2 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit den Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. 1.3 Abweichenden Geschäftsbedingungen eines Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Wird der Auftrag vom Kunden abweichend von unseren Geschäftsbedingungen bestätigt, so gelten auch dann nur unsere Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Ist der Kunde mit der alleinigen Geltung unserer Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, so hat er sofort in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Leistung gelten unsere Bedingungen als anerkannt. 1.4 Sind diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleiben der Vertrag sowie die Bedingungen selbst im Übrigen gleichwohl wirksam. 1.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. 2.2 Durch die Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Kaufvertragsabschluss ab, an das der Kunde 14 Kalendertage gebunden ist. Die Eingangsbestätigung der Bestellung stellt keine Annahme des Angebots dar. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen durch eine gesonderte Annahmeerklärung anzunehmen. Sofern eine gesonderte Annahmeerklärung unterbleibt, kommt der Vertrag gleichwohl zustande, wenn wir innerhalb der vorgenannten Frist aufgrund der Bestellung die Ware ausliefern und der Kunde die Ware annimmt oder die ausgelieferte Ware beim Kunden eintrifft. Nach Ablauf der 14tägigen Frist gilt das Angebot als abgelehnt. 2.3 In den übrigen Fällen erstellen wir auf Anfrage des Kunden ein verbindliches Angebot, welches dieser annehmen kann. An dies Angebot halten wir uns 14 Kalendertage, vom Datum des Angebots an gerechnet, gebunden, soweit keine abweichende Regelung sich konkret aus dem Angebot ergibt. 2.4 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. 2.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Tauglichkeit des jeweiligen Produktes für die von ihm vorausgesetzte Verwendung zu prüfen und bei uns Auskünfte über Toleranzbreiten und anwendungstechnische Möglichkeiten und Erfahrungen einzuholen.

3. Preise und Versandkosten

3.1 Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Unsere Preise verstehen sich netto zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn es erfolgt ein gesonderter ausdrücklicher Hinweis. 3.2 Die Preise verstehen sich ab Lager oder Lieferwerk und schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung nicht mit ein und sind vom Kunden zu tragen, soweit nichts Anderweitiges vereinbart ist. 3.3 Beim Versand von Waren ins Ausland, insbesondere in Länder, die nicht der EU angehören, können zusätzliche Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuern anfallen. Derartige zusätzliche Kosten sowie Zollausfuhrerklärungen gehen zu Lasten des Kunden.

4. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Abtretung

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Forderungen sofort fällig und nach Rechnungsstellung bzw. nach Ablieferung innerhalb von 14 Tagen abzgl. 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. 4.2 Bei Überschreitung der Zahlungsziele sind wir berechtigt, Verzugszinsen mit einem Zinssatz von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verrechnen. 4.3 Bei Zahlungsverzug sowie in anderen begründeten Fällen sind wir zu einer weiteren Belieferung nicht verpflichtet und können für diese Vorkasse verlangen. 4.4 Weiterhin werden bei Zahlungsverzug alle anstehenden Forderungen ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungstermine sofort fällig. 4.5 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die uns nach Vertragsschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Kunden nach bankmäßigem Gesichtspunkt nicht nur unerheblich mindern und die Realisierung unserer Forderung nach unserer Einschätzung als konkret gefährdet erscheinen lassen, behalten wir uns ausdrücklich vor, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. 4.6 Dem Kunden steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit es sich um unbestrittene, anerkannte oder rechtskräftig festgestellte, oder zwar bestrittene aber entscheidungsreife Gegenforderungen handelt. 4.7 Abtretungen oder sonstige Übertragungen von Rechten und Pflichten durch den Kunden sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam. 4.8 Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung, Kontoauszüge, Kontenabstimmung und ähnliche Salden müssen schriftlich und innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen nach Zugang des betreffenden Schriftstücks abgesandt werden. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung, so gilt dies als Genehmigung der Rechnungssumme und des Saldos.

5. Lieferung, Abholung und Gefahrübergang

5.1 Die Wahl des Spediteurs bzw. Frachtführers steht uns frei, sofern vom Kunden keine besondere Anweisung vorliegt. 5.2 Die Ware reist auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wir sind zu Teillieferungen auf unsere Kosten in zumutbarem Umfang ohne besondere Vereinbarung berechtigt. 5.3 Lehnt der Kunde die Annahme der von uns ordnungsgemäß angebotenen Leistungen endgültig ab, oder kommt er einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zur Annahme unserer Leistungen nicht nach, so können wir den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schaden können wir pauschal 20 % des vereinbarten Preises fordern, soweit nicht der Kunde nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist. Wir können unsererseits einen höheren Schadenersatzanspruch geltend machen, soweit wir den Eintritt eines höheren Schadens nachweisen. 5.4 Zif. 5.3 gilt nicht, wenn der Kunde die Ablehnung oder das Versäumnis der Nachfrist zur Annahme nicht zu vertreten hat. 5.5 Bei Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder unverschuldeter Betriebsstörung auch unserer Zulieferer verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung. Ist uns die Lieferung der Waren auf Grund der vorgenannten Gründe länger als einen Monat unmöglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.6 Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, werden wir ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. 5.7 Der Kunde kann die Ware an der unter Zif. 1. genannten Anschrift abholen, wenn die Abholung der Ware vereinbart ist. Die Abholung hat innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsschluss zu erfolgen. Die Abholung ist zu unseren Öffnungszeiten möglich: Mo-Do. von 07.00 Uhr bis 16:00 Uhr und Fr. von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung durch uns nicht zulässig. 6.2 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübertragung ist ihm untersagt. Von jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Veräußert er die von uns gelieferte Ware, so tritt er damit bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. 6.3 Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist. 6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wenn über das Vermögen des Kunden das gerichtliche Vergleichsverfahren oder die Insolvenz eröffnet wird, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Kunde unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom entsprechenden Vertrag. Alle durch die Rücknahme entstehenden Kosten trägt der Kunde. 6.5 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. 6.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln.

7. Gewährleistung

7.1 Vorbehaltlich folgender Regelungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. 7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr und beginnt mit Übergabe der Ware an den Kunden. Die Verkürzung bezieht sich nicht auf die Rechte des Unternehmers aus den §§ 478, 479 BGB. Ferner gilt Zif. 7.3. 7.3 Die Verkürzung der Gewährleistungsfristen nach Zif. 7.2 gilt nicht bei einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei sonstigen Schäden gilt die Verkürzung dann nicht, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unbeschadet dessen haften wir nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Haftungsausschluss

8.1 Schadenersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung, auch im Zusammenhang mit unserer Beratung in Wort, Bild, Schrift oder in sonstiger Weise gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörige sind ausgeschlossen, soweit sich aus den folgenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt. Von dieser Haftungsbeschränkung bleiben Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 8.2 Der Ausschluss gilt nicht, soweit unseren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen Vorsatz, grobes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 8.3 Bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten gilt der oben genannte Ausschluss nicht. Im Rahmen der leichten Fahrlässigkeit ist der Schaden aber begrenzt auf den typischen bei dem zugrunde liegenden Geschäft vorhersehbaren Schaden. Ist der Kunde Unternehmer gilt dies auch bei grober Fahrlässigkeit. 8.4 Haftungsausschluss und -beschränkung gelten nicht, soweit sich ausnahmsweise eine strengere Haftung für uns aus dem Inhalt des Vertrages ergibt, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei einem arglistigen Verschweigen von Mängeln haften wir unbeschränkt.

9. Mängelrüge des Unternehmers

Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Qualität, Falschlieferung und Mengenabweichung zu prüfen. Eine Gewährleistung für erkennbare Mängel in diesem Sinne übernehmen wir nur, soweit uns diese unverzüglich, spätestens eine Woche ab Erkennbarkeit schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

10.1 Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten Gladbeck als vereinbart. Wir sind aber auch berechtigt, den Kunden vor dem Gericht seines Sitzes zu verklagen. 10.2 Als Erfüllungsort gilt unser unter Zif. 1 genannte Sitz als vereinbart.

Gladbeck, Dezember 2016

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